Dieses Dokument ist kein Kaufvertrag, sondern eine Vereinbarung über die Rechte und Pflichten von ITERA AG und des Endbenutzers.
1. Lizenzvereinbarung. ITERA AG ist zur Erteilung einer Lizenz für die Software „Aktienbuch“ an Sie als Endbenutzer berechtigt und unter der Voraussetzung bereit, dass Sie alle Bestimmungen der vorliegenden Lizenzvereinbarung akzeptieren und einhalten. Bevor Sie die Software installieren, wie auch wenn Sie diese kopieren oder auf andere Weise nutzen, erklären Sie sich mit den Bestimmungen der vorliegenden Vereinbarung einverstanden. Sollten Sie mit den Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sein, haben Sie kein Recht, die Software zu installieren, zu kopieren oder auf andere Weise zu nutzen.
2. Software. Mit Software wird in dieser Vereinbarung bezeichnet: Das Computerprogramm Aktienbuch mit all seinen Teilen einschliesslich sämtlicher Anleitungs- und Dokumentationsmaterialien, ihrer Spezifikationen und Beschreibung hinsichtlich Verwendung, Eigenschaften und Oberflächen, Betriebs- und Installationsunterlagen. Ausgenommen sind Daten welche Sie als Benutzer selbst erarbeitet haben wie Inhalte von Datenbanken oder mit der Software erstellte Ausdrucke.
3. Lizenzgewährung. Unter der Voraussetzung, dass Sie mit dieser Vereinbarung einverstanden sind und die nachstehend unter Ziffer 7. erwähnte Lizenzgebühr fristgerecht bezahlen, gewährt Ihnen ITERA AG eine nicht exklusive und nicht übertragbare Lizenz für die Verwendung einer Kopie der Software auf einem Computer mittels Erteilung Ihres Lizenzschlüssels. Die einmalige Installation der Software oder von Teilen der Software (Datenbank) auf einem Netzwerk-Server zur ausschliesslich internen Verwendung ist zulässig. Hierbei ist es Ihnen gestattet, von mehreren Stationen aus auf die Software zuzugreifen. Sie sind ebenfalls berechtigt, eine ausschliesslich zu Sicherungszwecken dienende Kopie der Software anzufertigen, vorausgesetzt, dass diese Kopie nicht auf einem anderen Computer installiert oder verwendet wird. Andere und weitergehende Rechte werden Ihnen nicht gewährt. Die Software gilt als von Ihnen verwendet, wenn sie bei Ihnen in den permanenten oder temporären Speicher eines Computers oder Netzwerk-Servers geladen ist. Auf Ihren Wunsch erhalten Sie von ITERA AG für eine begrenzte Zeitdauer von maximal 30 Tagen eine Demoversion der Software zum Test.
4. Beschränkungen. ITERA AG bleibt Eigentümerin und Inhaberin aller Urheberrechte der Software. Als Anwender dürfen Sie die Software weder dekompilieren, rückassemblieren, zurückentwickeln (Reverse-Engineering), noch in irgendeiner Weise ändern. Ausser in den vorstehend ausdrücklich erwähnten Fällen sind Sie nicht berechtigt, die Software über ein Netzwerk oder per Telefon oder auf eine beliebige andere Weise weiterzugeben oder zu übertragen. Verstossen Sie gegen eine beliebige Bestimmung der vorliegenden Vereinbarung, endet Ihr Recht zur Verwendung der Software automatisch. Sie sind in diesem Fall zur Rückgabe der Software an ITERA AG bzw. zur Vernichtung aller Kopien der Software verpflichtet.
5. Garantie. Unter der Voraussetzung, dass Sie den Lizenzvertrag in allen Teilen akzeptieren, wird Ihnen die Software im aktuellen Zustand ohne jegliche Garantie und Gewährleistung zur Verwendung in Lizenz angeboten.
6. Haftungsausschluss. ITERA AG haftet für keinerlei Schäden. Jede Haftung gilt als wegbedungen, sei es für eventuelle Kosten, die Ihnen entstehen zur Beschaffung von Ersatzprodukten oder Dienstleistungen aller Art, für entgangenen Gewinn, für Verlust von Informationen oder Daten oder für andere direkte oder indirekte, Folge- oder verbundene Schäden bei Eintritt von beliebigen Schadensursachen, die sich in irgendeiner Weise im Zusammenhang aus oder mit der Verwendung oder der mangelhaften Verwendungsfähigkeit der Software ergeben sollten. Die vorstehende Aufzählung der möglichen schädigenden Ursachen und Ereignisse oder eintretenden Schäden ist nicht abschliessend. Als Endbenutzer anerkennen Sie, dass die Software Ihnen so zur Verfügung gestellt wird wie sie ist, ohne jegliche ausdrückliche oder implizierte Gewährleistung und Sie stellen ITERA AG – im Umfang des rechtlich Zulässigen – von jeglicher Haftung frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Verwendung der gegenständlichen Software durch Sie ergeben sollte.
7. Lizenzgebühr und Zahlungsbedingungen.Die Lizenzgebühr gemäss der jeweiligen Preisliste, publiziert auf der Homepage von ITERA AG (www.itera.ch), wird Ihnen nach Bestellung der Software in Rechnung gestellt und ist von Ihnen vorgängig der Erteilung Ihres Lizenzschlüssels zu bezahlen. Der Lizenzschlüssel wird Ihnen innerhalb von zwei Werktagen nach Eingang des Rechnungsbetrags auf Ihre Email-Adresse übermittelt.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand. Diese Lizenzvereinbarung untersteht in allen Teilen ausschliesslich dem schweizerischen Recht und als Gerichtsstand gilt ein im Handelsregister eingetragener Sitz von ITERA AG, sofern nicht zwingend ein anderer Gerichtsstand zur Anwendung kommt.
Akzeptieren (Demoversion herunterladen und 30 Tage lang kostenlos nutzen)
Hinweis: Nach 30 Tagen lässt sich die Demo-Version nicht mehr starten. Um mit dem Aktienbuch weiter arbeiten zu können muss ein Lizenzschlüssel erworben werden.