Die Neuerungen im Mehrwertsteuergesetz per 1. Januar 2018 haben zur Folge, dass Unternehmen mit Sitz im Ausland, welche Leistungen in der Schweiz erbringen, ab dem ersten Franken der MWST-Steuerpflicht unterliegen, wenn der weltweite Umsatz CHF 100’000 oder mehr beträgt.
Des Weiteren sind Unternehmen mit Sitz im Ausland, die einen jährlichen Umsatz von CHF 100’000 aus Kleinsendungen in die Schweiz erzielen, ab dem 1. Januar 2019 in der Schweiz ebenfalls steuerpflichtig. Durch diese Neuerung im MWSTG, sollen diese Unternehmen den Unternehmen mit Sitz in der Schweiz gleichgestellt werden.
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