Einleitung
Die Einleitung erörtert die Bedeutung der OECD-Mindestbesteuerung, namentlich in Bezug auf de-ren Einführung und Relevanz für die Schweiz. Daneben werden mit Blick auf Ziel und Hintergrund der Reform globale Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermeidung und Gewinnverschie-bung aufgezeigt. Last but not least wird mit Bezug auf die zugrunde liegenden gesetzlichen Best-immungen der aktuelle Stand aufgezeigt.
Bedeutung der OECD-Mindestbesteuerung: Einführung und Relevanz für die Schweiz
Die OECD-Mindestbesteuerung stellt einen Meilenstein in der internationalen Steuerpolitik dar. Sie zielt darauf ab, Steuervermeidung und Gewinnverschiebung multinationaler Unternehmen zu un-terbinden und sorgt für ein kohärentes, ausgewogeneres und transparenteres Steuersystem auf glo-baler Ebene.
Diese Reform ist für die Schweiz von grosser Bedeutung, da sie ein international stark vernetzter Wirtschaftsstandort ist, der zahlreiche multinationale Unternehmen beherbergt .
Die Einführung einer globalen Mindeststeuer von 15 % setzt neue Standards und fordert von den beteiligten Staaten, darunter auch die Schweiz, eine Anpassung ihrer nationalen Steuergesetzge-bung. Die Bedeutsamkeit dieser Massnahme liegt nicht nur in der Verhinderung von Steuerflucht, sondern auch in der Stabilisierung der globalen Steuerarchitektur. Für die Schweiz ergibt sich daraus die Herausforderung, ihre Wettbewerbsfähigkeit als Unternehmens- und Wirtschaftsstandort zu erhalten und gleichzeitig internationale Verpflichtungen zu erfüllen .
Ziel und Hintergrund der Reform: Globale Massnahmen zur Bekämpfung von Steuervermei-dung und Gewinnverschiebung
Das Ziel der OECD-Mindestbesteuerung ist die Schaffung eines kohärenten, angemesseneren und transparenteren internationalen Steuersystems, in dem Gewinne dort besteuert werden, wo sie er-wirtschaftet werden. Dies soll durch zwei zentrale Säulen erreicht werden:
- Säule 1 betrifft die Neuzuweisung von Besteuerungsrechten an Marktstaaten, unabhängig da-von, ob ein physischer Sitz vorliegt oder nicht.
- Säule 2 führt die globale Mindeststeuer von 15 % ein und zielt darauf ab, Gewinne multinatio-naler Unternehmen, die in Niedrigsteuerländern anfallen, nachzuversteuern.
Die Initiative zur OECD-Mindestbesteuerung ist eine Reaktion auf die zunehmende Steueroptimie-rung grosser Konzerne, die ihre Gewinne gezielt in Länder mit niedrigen Steuersätzen verschieben. Dies führt zu erheblichen Einbussen bei den Steuereinnahmen der Länder und verstärkt die Un-gleichheit im internationalen Steuerwettbewerb .
Gesetzliche Grundlagen und aktueller Stand
Die Umsetzung der Mindestbesteuerung erfolgt in der Schweiz mit der Verordnung über die Min-destbesteuerung grosser Unternehmensgruppen, welche am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist . Volk und Stände haben die dafür nötige Verfassungsänderung am 18. Juni 2023 im Rahmen der diesbezüglichen Volksabstimmung gutgeheissen. Bei der neuen Verfassungsbestimmung handelt es sich um Art. 129a BV i.V. mit Art. 197 Ziff. 15 BV .
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 22. Dezember 2023 beschlossen, die Mindestbesteuerung mit der Einführung einer Ergänzungssteuer im Inland gemäss Art. 8 MindStV per 1. Januar 2024 umzusetzen. Am 4. September 2024 hat der Bundesrat entschieden, die internationale Ergänzungs-steuer IIR laut Art. 10 MindStV auf den 1. Januar 2025 in Kraft zu setzen . Damit wird der Ab-fluss von Steuersubstrat ins Ausland verhindert und werden stabile Rahmenbedingungen geschaf-fen. Innerhalb von sechs Jahren muss der Bundesrat dem Parlament zudem ein Bundesgesetz vor-legen, das die Verordnung ablöst . Hierbei werden das DBG und das StHG angepasst und gestützt auf die Neuerungen im StHG müssen auch die kantonalen Steuergesetze nachziehen.
Den ganzen Artikel finden Sie hier:
TREX 1/25 – OECD Mindestbesteuerung (PDF)