Für KMU besteht kein transparenter Markt für Beteiligungen, der jeweilige Verkehrswert ist jedoch von essenzieller Bedeutung. Im aktuellen Beitrag untersuchen die Autoren den Verkehrswert von Mitarbeiterbeteiligungen und erörtern darauf abgestützt neuralgische Aspekte.
Geldwerte Vorteile aus echten Mitarbeiterbeteiligungen sind im Zeitpunkt des Erwerbs als Einkommen aus unselbständiger Erwerbstätigkeit steuerbar. Die steuerbare Leistung entspricht deren Verkehrswert, vermindert um einen allfälligen Erwerbspreis.
Gestützt auf Art. 17a ff. DBG und Art. 7c ff. StHG, erfassen sämtliche kantonalen Steuergesetze die Differenz zwischen dem Verkehrswert und einem allfälligen Erwerbspreis von Mitarbeiterbeteiligungen als steuerbares Erwerbseinkommen.
Nachdem für KMU kein transparenter Markt für deren Beteiligungen besteht wie bei Börsen für kotierte Unternehmen, ist der Verkehrswert von essenzieller Bedeutung.
Im verlinkten Beitrag wird der Verkehrswert bei Mitarbeiterbeteiligungen von KMU untersucht und darauf gestützt neuralgische Aspekte erörtert.
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