Goodwill ist ein Teil des Unternehmenswerts und kann wie folgt im Textformat definiert werden:
- Unternehmenswert – Substanzwert = Goodwill
- Gewinn – Normalverzinsung des Substanzwerts = Übergewinn / Kapitalkostensatz = Goodwill
Beide Definitionen führen zum gleichen Ergebnis.
Eine weitere Frage im Zusammenhang mit Goodwill ist dessen Übertragbarkeit. Die Fachmitteilung “Unternehmensbewertung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)”, EXPERTsuisse, 2018 erläutert dazu in Kapitel 3.3.2.4 wie folgt:
“Bei KMU kommt dem Einfluss der Eigentümer besondere Bedeutung zu. Die Ertragskraft (Goodwill) des Unternehmens ist häufig personenbezogen und kann
- nicht,
- nur teilweise oder
- nur temporär übertragbar sein.”
Je nach Situation gelangt eine entsprechende Unternehmensbewertungsmethode zum Einsatz, nämlich:
- nicht: Liquidationswert -> kein Goodwill
- nur teilweise: Mittelwertmethode oder Gewinn bzw. Cashflow mit Abschmelzung -> partieller Goodwill
- nur temporär übertragbar: temporäre Übergewinnkapitalisierung bzw. verkürzte Goodwillrentendauer oder Gewinn bzw. Cashflow mit Abschmelzung -> temporärer Goodwill
- voll übertragbar: Ertragswertmethode oder DCF-Methode -> voller Goodwill
Die beiden Autoren Giorgio Meier-Mazzucato und Giulia Tasini haben in ihrem Beitrag “Methodenvielfalt der Unternehmensbewertungen: Anwendung der Praktikermethode bei Bewertungen von KMU und Übertragbarkeit der Ertragskraft”, TREX 4/2021, die oben stehenden kurz gefassten Ausführungen näher erörtert. S. den nachfolgenden Hyperlink.
TREX 4/21 – Methodenvielfalt der Unternehmensbewertungen (PDF, deutsch)
TREX 4/21 – Methodenvielfalt der Unternehmensbewertungen (PDF, französisch)