Das schweizerische Rechnungslegungsrecht enthält u.a. explizite Bestimmungen für spezifische Aspekte von Technologieunternehmen, bspw.
- Produktionserfolgsrechnung (Gesamtkostenverfahren) | Art. 959b Abs. 2 OR
- Anlagevermögen und Abschreibungen, namentlich nutzungs- und altersbedingte Wertverluste und Abschreibungen linear oder geometrisch degressiv | Art. 960a OR
- Vorräte, namentlich Rohmaterial, Erzeugnisse in Arbeit, fertige Erzeugnisse und Handelswaren | Art. 960c OR
- Rückstellungen, namentlich Sanierungen von Sachanlagen und Restrukturierungen | Art. 960e Abs. 3 OR
Die Neuhaus AG, Windisch, ist ein hochspezialisiertes Technologieunternehmen im Bereich Spezialetiketten und Drucksysteme, welches schweizerisches Rechnungslegungsrecht anwendet.
Neben dem schweizerischen Rechnungslegungsrecht können auch andere Rechnungslegungsstandards zur Anwendung gelangen. S. Art. 962 f. OR, bspw.
- Swiss GAAP FER: Rechnungslegung für KMU und mittelgrosse Unternehmen mit nationaler Ausrichtung, alternativ zu OR
- IFRS: Die International Financial Reporting Standards werden i.d.R. von internationalen Unternehmen angewendet.
Broschüre Neuhaus AG | PDF