Das Aktienrecht ist per 1. Januar 2023 umfassend überarbeitet und erweitert worden.Eine relevante Bestimmung ist der revidierte Art. 725 OR, wonach gemäss dessen Abs. 1 derVerwaltungsrat die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft überwacht.In der aktuellen Vision wird diese Bestimmung weiter erörtert und ein entsprechendes Arbeitstool empfohlen und zur Verfügung gestellt. Vision 5.2023 – Finanzplan gemäss Aktienrecht (PDF)